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Die Gartendenkmalpflege ist allgemein für die Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern aus der Gartenkunst zuständig. Mitunter ist die Abgrenzung zur Bodendenkmalpflege sowie zur Bau- und Kunstdenkmalpflege nicht eindeutig. Dies ist damit zu begründen, dass sowohl Gärten als auch die Objekte im Freiraum im Rahmen der Denkmalsbestimmung mit einbezogen werden. Als eines der deutschlandweit bekanntesten Beispiele für ein Gartendenkmal ist die Kulturlandschaft des Dessau-Wörlitzer Gartenreichs zu nennen.