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Das förmliche Unterschutzstellungsverfahren ist im Allgemeinen als Vorgang innerhalb der Aufnahme eines Denkmals in die Denkmalliste zu verstehen. Wenn man sein Gebäude unter Denkmalschutz stellen lassen möchte, so ist in der Regel ein entsprechendes Verfahren notwendig. Nach Einreichung des entsprechenden Antrags zur Unterschutzstellung des Denkmals beginnt normalerweise eine entsprechende Prüfung des Denkmalwertes. Im Rahmen dieser Prüfung werden beispielsweise Ortsbegehungen durchgeführt und Bauakten sowie Literatur gesichtet. Bei der erfolgreichen Prüfung des Denkmalwertes wird der Eigentümer vom entsprechenden Denkmalpflegeamt kontaktiert.