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Eichamt - Häufige Fragen

Darf man Prüfzeichen der Eichbehörde entfernen?

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Auf keinen Fall sollten Prüfzeichen der Eichbehörde bzw. des Eichamtes an Messgeräten unkenntlich gemacht, beschäftigt oder gar entfernt werden. Fehlt das Prüfzeichen, so gilt das Gerät ansonsten als nicht geeicht. Dies ist auch der Fall, wenn die Eichung z.B. eigentlich für mehrere Jahre Gültigkeit hatte, aber die entsprechende Kennzeichnung vorzeitig entfernt wurde. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Eichbehörden oder Eichämter. 

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