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Damit in Fertigpackungen, die vom Kunden abgepackt und verschlossen gekauft werden, gewisse Vorschriften rund um die Kennzeichnungspflicht und die richtige Füllmenge eingehalten werden, existiert in Deutschland die so genannte Fertigpackungsverordnung. Sie regelt unter anderem die Füllmengenkennzeichnung, die Kennzeichnung des jeweiligen Herstellers, liefert Vorgaben zur Volumengenauigkeit bzw. Füllmengengenauigkeit usw. Die Kontrolle der Fertigpackungsverordnung obliegt den Eichämtern bzw. den zuständigen Eichbehörden.