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Die Fertigpackungsverordnung – kurz FertigPackV oder FPackV – ist eine bundeseinheitliche geltende Verordnung aus dem Lebensmittel- und Gewerberecht. Sie trat erstmals Anfang der 1980er Jahre in Kraft und hat seither etliche Änderungen erfahren. Die Fertigverpackungsverordnung regelt die Bestimmungen, die seitens eines Herstellers für die Abfüllung von Produkten bis zu 10 kg Füllgewicht zu beachten sind. Die Richtlinien dieser Verordnung werden unter anderem durch die Arbeit von Eichämtern überwacht.