| Kann man als Verbraucher einen Antrag auf Befundprüfung des Wasserzählers stellen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wenn man meint, dass die Funktionsweise des Wasserzählers nicht der Norm entspricht, dann kann man sich an die Eichbehörde wenden. Als Mieter ist es außerdem ratsam, die Hausverwaltung zu kontaktieren. Im Falle eines fraglichen Messgerätes kann man bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder der Eichbehörde einen entsprechenden Antrag auf Befundprüfung stellen. Normalerweise ist die Antragstellung mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden. Man erhält nach der Befundprüfung in der Regel einen Prüfschein. Dieser gibt Auskunft darüber, ob das Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält. Falls diese überschritten werden, wird auch der ermittelte Messfehler eingetragen.