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Familienkasse - Häufige Fragen

Zu welcher Behördenart gehört die Familienkasse?

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Die Familienkasse gehört in Deutschland zu den Bundesfinanzbehörden. Als solche übernimmt diese Einrichtung Aufgaben aus dem Bereich der Finanzverwaltung, wie etwa auch das Finanzamt oder das Zollamt. Als Behörde fungiert die Familienkasse als Teil des öffentlichen Dienstes, z.B. als Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Fachaufsicht übt das Bundeszentralamt für Steuern aus. 

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