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Wildschäden stellen allgemein solche Schäden dar, die durch Wildtiere verursacht werden. Man unterscheidet zwischen Wildschäden in der Landwirtschaft, Fischereiwirtschaft und Forstwirtschaft. Insbesondere mit Wildschäden in der Forstwirtschaft befassen sich die zuständigen Revierförster bzw. Forstbehörden. Solche Wildschäden umfassen in der Regel Beschädigungen an den Waldpflanzen - vorrangig junge Forstpflanzen sind hier betroffen. Wildschäden in der Forstwirtschaft entstehen meist durch Verbiss, Reiben (Fegen) oder Schälung durch wildlebende Tiere, die dem Jagdgesetz unterliegen. Durch eine beschädigte Rinde werden natürlich das Wachstum und der Schutz von Bäumen gefährdet, deswegen in der Forstwirtschaft versucht wird, Wildschäden zu unterbinden.