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Ja, normalerweise muss man als Handelsvertreter sein Gewerbe bei der Gewerbeaufsicht bzw. beim Gewerbeamt anmelden, da man als Handelsvertreter als selbständiger Gewerbetreibender auftritt. Insofern ist der Gewerbeschein für die Tätigkeit des Handelsvertreters notwendig. Der Handelsvertreter hat regelmäßig die Aufgabe, für Unternehmen Geschäfts zu vermitteln und diese in deren Namen als Firmenvertreter abzuschließen. Damit handelt es sich bei einem Handelsvertreter um einen selbständiger Unternehmer dar, der allerdings nicht in das Handelsregister eingetragen werden muss, wenn er eine natürliche Person darstellt. Nähere Informationen zur Tätigkeit sowie zur Gewerbeanmeldung des Handelsvertreters kann man bei der Gewerbebehörde erhalten.