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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Was sind reisegewerbefreie Tätigkeiten?

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Unter reisegewerbefreien Tätigkeiten versteht man im Allgemeinen all jene Gewerbetätigkeiten, die zwar in den Bereich des Reisegewerbes und somit nicht stehenden Gewerbes fallen, aber von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind. In der Regel ist z.B. bei der Ausübung eines Reisegewerbes im Wohnort/ Betriebsort keine Reisegewerbekarte erforderlich, wenn die Gemeinde weniger als 10.000 Einwohner besitzt. Ebenso benötigen Landwirte normalerweise keine Reisegewerbekarte, wenn sie die selbst gewonnen Erzeugnisse aus der Forst- und Landwirtschaft oder des Gemüse-, Obst- und Gartenbaus vertreiben. Allerdings ist es notwendig, den Beginn des Gewerbes beim Gewerbeamt anzuzeigen.

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