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Grünflächenamt - Häufige Fragen

Ich möchte in meinem Garten Bäume fällen. An wen muss ich mich diesbezüglich wenden?

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Für diese Fälle ist in der Regel das Grünflächenamt zuständig. Hat man Bäume auf seinem Grundstück, die unter Umständen nach der Baumschutzverordnung nicht ohne Weiteres zu fällen sind, wird eine entsprechende Genehmigung vom Grünflächenamt benötigt, die in den meisten Bundesländern schriftlich beantragt werden muss und mit Verwaltungsgebühren belegt ist. Wenn hierzu weitergehende Fragen bestehen, kann man sich an den zuständigen Sachbearbeiter in der Behörde wenden. 

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