| Ich möchte einen Brunnen in meinem Garten bauen. Muss ich mich hierfür an das Grünflächenamt oder an das Umweltamt wenden?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Vielerorts fällt der Betrieb von Brunnenanlagen in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes. Allerdings betrifft dies lediglich Brunnen auf öffentlichen Plätzen, nicht aber Brunnenanlagen auf privaten Grundstücken. Insofern ist normalerweise bei der Absicht eines Brunnenbaus im heimischen Garten das Umweltamt zurate zu ziehen. Da man mit dem Bau eines Brunnens im Regelfall beabsichtigt, Grundwasser für die Bewässerung von Gartenflächen zu entnehmen, ist hier in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis obligatorisch. Für nähere Informationen zu Gartenbrunnen sowie zu wasserrechtlichen Fragen kann man sich an das zuständige Umweltamt wenden.