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Katasteramt - Häufige Fragen

Kann das Katasteramt auch eine Grundstückswertermittlung durchführen?

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In einigen Bundesländern ist es möglich, dass das Vermessungsamt bzw. das Katasteramt auch Aufgaben im Bereich der Grundstückswertermittlung übernimmt. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle, die dann in einem entsprechenden Gutachten berücksichtigt werden. So können z.B. Wertermittlungsgutachten von Mietobjekten oder Verkehrswertgutachten entstehen. Nähere Auskünfte erteilt – unter der Voraussetzung der Zuständigkeit – die jeweilige Behörde. 

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