Im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen kann es dazu kommen, dass Gerichtsvollzieher (in privaten Verfahren) bzw. Vollstreckungsbeamte (in öffentlichen Verfahren) Gegenstände beschlagnahmen, um sie für die Befriedigung der Gläubigerforderungen einzusetzen. In der Regel wird diese Beschlagnahmung durch ein Pfandsiegel gekennzeichnet, das sichtbar an den jeweiligen Gegenständen angebracht wird. Das Beschädigen oder Entfernen eines solchen amtlichen Siegels gilt als Siegelbruch – ein Straftatbestand, der in Deutschland mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt ist.
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