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Nein, der Begriff Taschenpfändung ist ein im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch heute bekannt. Er bezeichnet die körperliche Durchsuchung eines Schuldners, die durch einen Gerichtsvollzieher erwirkt werden kann. Die Durchsuchung von Kleidungsstücken etc. zielt insbesondere darauf ab, Geldbeträge oder andere pfändbare Wertgegenstände für die Zwangsvollstreckung verwendbar zu machen. Anwendung findet die Maßnahme allerdings nur, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.