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Im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren können Pfändungen bei Schuldnern vorgenommen werden, um offene Forderungen zu begleichen. Verläuft eine solche Pfändung fruchtlos, kann durch den zuständigen Gerichtsvollzieher der so genannte Offenbarungseid abgenommen werden, der heute als eidesstattliche Versicherung bezeichnet wird. Dabei legt der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher seine Vermögensverhältnisse offen. Durch die Abgabe dieser Erklärung wird der Schuldner beim jeweiligen Amtsgericht in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Werden trotz der Eintragung seitens des Schuldners neue Verträge abgeschlossen bzw. entstehen neue Forderungen, können unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs folgen.