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Der Vermieter stellt die Wohnung zum festgelegten Termin zur Verfügung und händigt die Schlüssel aus. Außerdem hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass die Wohnung dem Zustand entspricht, den sie bei Abschluss des Vertrages hatte. Eventuelle Schäden müssen beseitigt werden. Während der Heizperiode, die normalerweise vom 1. Oktober bis 30. April andauert, muss die Funktion der Heizung sichergestellt sein und mindestens 20 Grad betragen. Wenn die Wohnung damit nicht überbelegt wird, muss der Vermieter die Aufnahme von Familienangehörigen akzeptieren. Dazu gehören neben Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern auch Kinder. Auch eine Untervermietung der Wohnung muss vom Vermieter unter Umständen akzeptiert werden. Gründe dafür kann u. a. eine berufliche Tätigkeit im Ausland sein. Der Vermieter sollte unbedingt informiert werden, da er das Recht hat, den Namen des Untermieters zu erfahren.