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Als Besitzer eines Gartengrundstückes bzw. Privatgrundstückes steht es einem natürlich grundsätzlich frei, bei Bedarf den heimischen Grill zu bemühen. Solange man keine gesetzlichen Richtlinien missachtet bzw. auf die gegenseitige Rücksichtnahme mit der lieben Nachbarschaft achtet, steht dem Grillvergnügen nichts im Wege. Anders kann es unter Umständen bei Mietern sein: Hier regelt insbesondere der Mietvertrag, ob und wie das Grillen auf Balkon oder Terrasse erlaubt ist.
Was die öffentlichen Flächen in der Stadt angeht, so ist das Grillen dort nur in explizit zum Grillen ausgewiesenen Bereichen möglich. Das heißt, dass man in Grünanlagen in der Regel nur mit Genehmigung vom Ordnungsamt bzw. auf ausgewiesenen Grillflächen grillen darf, die in der Regel mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind.