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In der Regel ist das Grillen nur auf Privatgrundstücken (also z.B. im eigenen Garten) ohne Einschränkungen erlaubt, solange damit keine Nachbarn oder Anwohner belästigt werden sowie gesetzliche Vorschriften missachtet werden. In öffentlichen Parkanlagen dagegen gibt es strengere Vorschriften. Hier darf nur in explizit dafür vorgesehenen Grill-Bereichen oder auf Grillplätzen gegrillt werden. Solche Grillflächen sind zumeist über eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.
Wer unsicher ist, ob das Grillen in einer Parkanlage oder auf einer begrünten Fläche erlaubt oder untersagt ist, kann beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen. Die Behörde kann im Übrigen auch Genehmigungen für derartige Veranstaltungen erteilen, insofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.