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Wer als natürliche oder juristische Person ein Patent anmeldet, möchte damit die Schutzrechte für eine neue Entwicklung erwerben. Neben dem Umstand, dass diese technische Erfindung bei Gewährung untrennbar mit dem Patentinhaber verbunden ist, besteht dann fortan ein Exklusivrecht auf die (gewerbliche) Nutzung der Entwicklung. Darüber hinaus zieht das Innehaben eines Patentes aber auch zwangsläufig dessen Veröffentlichung nach sich - was wiederum als Basis für weitere Entwicklungen in diesem Bereich dienen kann.