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Öffentliche Ausschreibungen sind in der Regel als amtliche Bekanntmachungen von der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung anzusehen. Die amtlichen Bekanntmachungen werden normalerweise regelmäßig im kommunalen Amtsblatt publiziert. Jedoch dient mittlerweile nicht mehr ausschließlich das Amtsblatt als gängige Form der öffentlichen Bekanntmachung. Die meisten Kommunen in Deutschland veröffentlichen auf ihren Websites die öffentlichen Auftragsvergaben und kommunalen Ausschreibungen. Insofern kann man sich auch auf dem jeweiligen Webauftritt der Verwaltung über öffentliche Ausschreibungen informieren.