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Im Jahre 1985 verständigten sich die Bundesrepublik Deutschland und die Nachbarländer Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande im Ort Schengen auf den allmählichen Abbau von Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Im Zuge des fünf Jahre später unterzeichneten Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Abkommens wurden überdies Ausgleichsmaßnahmen beschlossen, die sich unter anderem auch auf Einreisevorschriften für Ausländer bzw. das Asylrecht erstrecken.