| Wofür ist das Presseamt zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Presseamt (auch: Pressestelle) ist für die Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit zuständig und stellt regelmäßig einen Teil der kommunalen Verwaltung dar. Im Allgemeinen richtet sich das Presseamt über das amtliche Mitteilungsblatt und die kommunale Internetpräsenz an die Bürger der Gemeinde bzw. der Stadt. Hingegen dienen Pressemeldungen insbesondere der Informationsweitergabe an Medienvertretern. Somit kann durch das Presseamt die breite Öffentlichkeit über die Verwaltungs-, Ausschuss- und Ratsarbeit informiert werden. Bei detaillierten Fragen zu den Zuständigkeiten des kommunalen Presseamtes kann man sich an die regionale Pressebehörde wenden.