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Gewerbeabfälle sind beispielsweise Papier und Pappe. Außerdem zählen Textilien und Glas zu den Gewerbeabfällen. Unbehandeltes, also nicht mit gefährlichen Stoffen behandeltes Holz und Kunststoffe sind ebenfalls Gewerbeabfälle. Weiterhin sind Bau- und Abbruchabfälle und Metalle zu nennen. Alle biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfälle und Restabfall zählen ebenfalls dazu. Auch biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle sind Gewerbeabfälle. Die Verpflichtung zur Entsorgung und Verwertung sowie Getrennthaltung von gefährlichen Abfällen wird in der Regel durch eine kommunale Gewerbeabfallordnung geregelt. Nur so kann eine saubere Trennung von Gewerbeabfällen und gefährlichen Abfällen gewährleistet werden. Üblicherweise sind Umwelt- und Naturschutzämter mit den Kontrollen der Getrennthaltungspflicht betraut.