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Rundfunk - Häufige Fragen

Wie funktioniert das mit der Geräte-Abmeldung?

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Voraussetzung für eine Abmeldung bei der GEZ ist, dass keine Geräte mehr zum Empfang bereitgehalten werden. Es genügt nicht, die Gebühreneinzugszentrale lediglich von dieser Tatsache in Kenntnis zu setzen – man muss regelmäßig den Grund für die Abmeldung genauestens angeben, wobei der Rundfunkgebührenstaatsvertrag hierfür die gesetzlichen Richtlinien schafft. Hat man das Gerät zum Beispiel verkauft, können entsprechende Nachweise beigefügt werden.  

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