| Hat man mit dem blauen Parkausweis automatisch Anspruch auf einen eigenen Behindertenparkplatz?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Eine Parkerleichterung speziell für Menschen mit einer Behinderung kann verschiedene Formen haben. Zunächst ist es möglich, einen blauen Parkausweis zu beantragen. Dieser berechtigt im Regelfall zur Nutzung von Behindertenparkplätzen und bedingt zur kostenfreien Nutzung von Kundenparkplätzen. Des Weiteren kann man bei der Straßenverkehrsbehörde als Parkerleichterung einen gesonderten Behindertenparkplatz (z.B. in direkter Wohnungs- oder Arbeitsstellennähe) beantragen. Diese Form der Parkerleichterung ist allerdings in aller Regel gesondert zu beantragen, man hat auch keinen rechtlichen Anspruch auf die Gewährung eines persönlichen Behindertenparkplatzes. Informationen zu individuellen Behindertenparkplätzen kann man sich beim zuständigen Straßenverkehrsamt einholen.