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Großraum- und Schwerguttransporte (auch: Schwertransporte) stellen Frachtguttransporte dar, die entsprechend der Straßenverkehrszulassungsverordnung als nicht maßgerecht oder gewichtsgerecht gelten. Für das Durchführen eines solchen Großraum- oder Schwertransportes ist normalerweise eine entsprechende Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde notwendig. Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen vier Arten der Schwerguttransporte. Erstens gibt es Großraumtransporte, die über besondere Abmessungen, aber ein kleines Gewicht verfügen. Zweitens sind Schwertransporte weniger wegen der Abmessungen, sondern vielmehr wegen des großen Gewichtes als gesondert herauszustellen. Drittens gibt es Großraum- und Schwertransporte, die sowohl über ein sehr hohes Gewicht als auch über besonders große Abmessungen verfügen. Darüber hinaus gibt es Langtransporte. Diese umfassen in der Regel Güter, die mehr als 20 Meter lang sind.