 | Welche Behörde ist für die Fahrwegbestimmung bei Gefahrguttransporten zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
In der Regel ist die Überwachung von Gefahrguttransporten im öffentlichen Verkehrsraum eine Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Behörde ist im Allgemeinen mit der Mängelbeseitigung, Regelung und Beratung zur Durchführung von Gefahrguttransporten betraut. Oft ist mit der Koordinierung der Transporte auch eine entsprechende Fahrwegbestimmung verbunden. Diese wird im Regelfall von der Straßenverkehrsbehörde vorgenommen. Meist ist die Bestimmung des Fahrweges beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. Hierbei sind Angaben zur Beladestelle sowie zum Entladepunkt normalerweise notwendig. Die genauen Informationen zur Fahrwegbestimmung kann man bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erhalten.