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Im Allgemeinen zählt die Anordnung von Verkehrszeichen im Rahmen der Verkehrsregelung zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde. Das Straßenverkehrsamt ist nicht nur mit der Verkehrszeichenanordnung im öffentlichen Straßenraum betraut, sondern auch mit der Anordnung von Fahrbahnmarkierungen und Lichtsignalanlagen (Ampeln). Während das Straßenverkehrsamt normalerweise entsprechend der Straßenverkehrsordnung für das Anbringen und Entfernen von Verkehrszeichen zuständig ist, kümmert sich um die Instandhaltung in der Regel der jeweilige Straßenbaulastträger (z. B. Gemeindeverwaltung, Straßenmeisterei).