Das Straßenverkehrsgesetz stellt ein Bundesgesetz dar und trat erstmals 1909 in Kraft. Es umfasst im Allgemeinen die grundlegenden Regelungen zum Straßenverkehr in Deutschland. Im Wesentlichen gliedert sich das Straßenverkehrsgesetz in sieben Abschnitte. Teil 1 umfasst die Verkehrsvorschriften, Teil 2 befasst sich mit der Haftpflicht bzw. die Gefährdungshaftung. Teil 3 umfasst die Straf- und Bußgeldvorschriften (z. B. Promille-Grenzwert, Kennzeichenmissbrauch), Inhalt von Teil 4 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Verkehrszentralregister. Im fünften Teil des Straßenverkehrsgesetzes findet man Informationen zum Fahrzeugregister, Teil 6 beinhaltet das Fahrerlaubnisregister. Im abschließenden siebenten Abschnitt des Straßenverkehrsgesetzes sind gemeinsame Übergangsregelungen und Vorschriften zu finden.
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