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Normalerweise liegt die Entscheidung bei der Klassenkonferenz an der Schule. Insofern ist dies im Regelfall keine Frage, mit der sich das Schulamt primär auseinandersetzt. Dennoch ist das Schulamt als allgemein beratende Behörde zu Bildungsfragen aus dem Schulwesen zu benennen. Je nach individueller Situation des Schülers kann die Schule das Wiederholen einer Jahrgangsstufe empfehlen oder seltener die Wiederholung der Jahrgangsstufe anordnen. Die Eltern sind natürlich über das Ergebnis der Klassenkonferenz in Kenntnis zu setzen, die Benachrichtigung sollte im Regelfall mehrere Wochen vor der Zeugnisausgabe geschehen.