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Schulamt - Häufige Fragen

Mein Kind geht nicht zur Schule. Welche Behörde wird hier tätig?

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Bei längeren unentschuldigten Fehlzeiten eines Kindes wird sicherlich zunächst die Schule mit den Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufnehmen. Sollte keine Besserung eintreten, können außerdem Schulpsychologen, die Schulleitung oder entsprechende Beratungsstellen tätig werden. Schließlich kann auch die Schulbehörde eingreifen, so ihre Zuständigkeit im jeweiligen Bundesland gegeben ist. 

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