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Sozialamt - Häufige Fragen

Muss ich dem Sozialamt gegenüber Auskunft über mein Vermögen geben?

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Ja. Grundsätzlich handelt es sich bei der Sozialhilfe um Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums. Berechtigte Personenkreise sind regelmäßig diejenigen, die vermindert erwerbsfähig sind bzw. in schwierigen Lebenslagen finanzielle Hilfe benötigen. Natürlich ist es für den Erhalt dieser Sozialleistungen notwendig, gegenüber dem zuständigen Sozialamt umfassende Angaben zum eigenen Einkommen bzw. Vermögen zu machen, um die Anspruchsberechtigung zweifelsfrei nachzuweisen.  

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