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Menschen, die aufgrund einer Behinderung dauerhaft körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind oder denen eine entsprechende Behinderung droht, können bei Vorliegen entsprechender Anspruchsvoraussetzungen die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhalten, eine staatliche Unterstützungsleistung im Rahmen der Sozialhilfe. Hilfestellung und Beratung zur Eingliederungshilfe bietet regelmäßig das zuständige Sozialamt.