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Standesamt - Häufige Fragen

Kann ich die Vaterschaftsanerkennung vor dem Standesamt erklären?

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Sind beide Elternteile nicht miteinander verheiratet und steht die Vaterschaftsanerkennung bisher aus, kann die entsprechende Erklärung entweder vor dem zuständigen Jugendamt oder dem zuständigen Standesamt abgegeben werden. Anders verhält es sich mit der Sorgerechtserklärung; diese ist ausschließlich vor dem Jugendamt zu erklären. Für weitere Informationen kann man die zuständige Behörde kontaktieren.

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