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Standesamt - Häufige Fragen

Was bedeutet Ehemündigkeit?

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Unter der Ehemündigkeit ist die Möglichkeit zur Abgabe einer eigenen, rechtlich wirksamen Erklärung zur Eheschließung zu verstehen. In Deutschland ist dies regelmäßig mit dem Eintritt in die Volljährigkeit der Fall, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch schon früher erfolgen. 

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