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Standesamt - Häufige Fragen

Was ist das standesamtliche Zweitbuch?

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Das Zweitbuch stellt eines der Personenstandsbücher dar. Im Zweitbuch werden die Änderungen und Neueintragungen, welche beispielsweise im Sterbebuch vorgenommen werden, durch den Standesbeamten in beglaubigter Form abgeschrieben. Normalerweise werden die Zweitbücher beim Landratsamt oder der Kreisverwaltung gesammelt. Zudem hat das Zweitbuch den Zweck, das jeweilige Erstbuch bei einem etwaigen Verlust ersetzen zu können.

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