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Eigentlich gibt es keinen Unterschied zwischen der Heirats- und der Eheurkunde. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, wobei im amtlichen Sprachgebrauch die Eheurkunde seit Januar 2008 gängig ist. Die Heirats- oder Eheurkunde wird vom Standesamt nach der Eheschließung ausgestellt. Sie stellt eine Form der Personenstandsurkunde dar und beinhaltet Angaben zu den Ehegatten, wie zum Beispiel zum Namen, Geburt und religiöser Zugehörigkeit.