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Ebenso wie bei der StVO handelt es sich bei der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) um eine bundeseinheitlich geltende Verordnung, die die konkreten Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeuges am Straßenverkehr regelt. Die Verordnung normiert z.B., welche technischen Notwendigkeiten ein Fahrzeug aufweisen muss, welche Versicherungspflichten für Kraftfahrzeuge bestehen oder wie die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges zu erfolgen hat. Die Verordnung trat in ihrer ursprünglichen Fassung im Jahre 2006 in Kraft.