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Für die Funktionstüchtigkeit von Leitplanken ist in der Regel die Autobahnmeisterei bzw. die Straßenmeisterei zuständig. Leitplanken bzw. Schutzplanken bestehen meist aus Metall und stellen eine passive Schutzeinrichtung dar, welche das Abkommen eines Fahrzeugs von der Fahrbahn verhindern soll. Im Rahmen von Verkehrsunfällen werden leider häufiger die Leitplanken beschädigt, sodass eine Reparatur der Schutzeinrichtung notwendig wird. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, erfolgt meist durch die zuständige Autobahnmeisterei oder Straßenmeisterei eine Demontage und das Anbringen eines neuen Schutzplankenabschnitts.