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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Kann man mit einer verkehrspsychologischen Beratung jeden Punktestand tilgen?

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Die verkehrspsychologische Beratung richtet sich insbesondere an Kraftfahrer, welche durch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr besonders auffällig geworden sind. Es handelt sich bei der verkehrspsychologischen Beratung nicht um eine verpflichtende Maßnahme. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Verkehrspsychologische Beratung richtet sich insbesondere an Verkehrsteilnehmer, welche bereits einen Punktestand von 14 bis 17 Punkten erreicht haben. Die Maßnahme gilt als einzige Möglichkeit, in diesem Bereich Punkte zu tilgen. Bei einem Punktestand, welcher 1 bis 13 beträgt, ist keine Punktetilgung durch verkehrspsychologische Beratungsmaßnahmen möglich.

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