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Diese Führerscheinklasse B96 wurde aufgrund einer EU-rechtlichen Regelung in Deutschland zum 19. Januar 2013 eingeführt. Aufgrund dessen ist die Bezeichnung der neuen Führerscheinklasse als EU-Verweis gewählt worden. So steht die „96“ für die EU-Schlüsselzahl. Das „B“ basiert auf der herkömmlichen Führerscheinklasse B, die allgemein zum Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer maximalen Masse von 3.500 kg berechtigt. Man kann die Führerscheinklasse B96 eigentlich zwischen dem normalen PKW-Führerschein Klasse B und dem Führerschein Klasse BE einordnen, welcher zum Führen eines Anhängers von über 3.500 kg berechtigt.