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Das Begleitete Fahren ab 17 hat grundsätzlich zum Ziel, dass Jugendliche bereits im Alter von 17 Jahren ein Kraftfahrzeug führen dürfen, solange eine Begleitperson mitfährt. Die Fahrschulausbildung erfolgt analog zur Ausbildung über 18 Jahren, sodass der Fahrschüler in den Klassen B und BE ausgebildet wird. Demnach kann beim Begleiteten Fahren ab 17 ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg bzw. mit Anhänger geführt werden. Darüber hinaus schließt der Erwerb des Führerscheins mit 17 Jahren auch die Klassen AM und L mit ein, sodass der Jugendliche auch leichte Mopeds, Leichtkraftfahrzeuge sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge führen kann. Genauere Informationen kann man sich bei der jeweiligen Fahrschule, der Führerscheinstelle oder beim Straßenverkehrsamt einholen.