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Die Fahrschulerlaubnis ist im Allgemeinen notwendig für den Betrieb einer Fahrschule. Wenn man eine Fahrschule mit mehreren Zweigstellen betreibt, dann sind für alle Standorte des Fahrschulbetriebes entsprechende Erlaubnisse notwendig. Die Fahrschulerlaubnis erhält man im Allgemeinen bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsbehörde) des Fahrschulstandortes. Bei der Beantragung der Erlaubnis sind unter anderem die vorgesehenen Ausbildungsklassen anzugeben und Nachweise des Fahrlehrerscheins, des Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgangs und zu den Lehrmitteln zu erbringen. Nähere Informationen kann man sich natürlich bei Straßenverkehrsamt bzw. bei der Fahrerlaubnisbehörde einholen.