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Das Oberlandesgericht fungiert sowohl straf- als auch zivilrechtlich häufig als Revisions- und Berufsinstanz. Allerdings kann der Zivilsenat auch als erste Instanz tätig werden. Dies betrifft z.B. Verhandlungen, welche die Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz betreffen. Das Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten befasst sich im Allgemeinen damit, geschädigten Anlegern die Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche zu erleichtern. So können in Musterverfahren die Rechtsfragen einheitlich und mit Bindungswirkung für alle Kläger vom Oberlandesgericht entschieden werden.