Die Generalstaatsanwaltschaft bildet die Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht, insofern handelt es sich um eine Landesbehörde, welche beim jeweiligen Oberlandesgericht fest eingerichtet ist. Die Generalstaatsanwaltschaft ist insbesondere bei Straftaten gegen die äußere Sicherheit zuständig, ebenso wie bei Staatsschutzdelikten (z. B. Landesverrat). In solchen Fällen, die vor dem Oberlandesgericht vorgetragen werden, fungiert die Generalstaatsanwaltschaft auch als Ermittlungsbehörde.
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