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Die Kosten der Genetischen Beratung werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Bei gesetzlich versicherten Kassenpatienten ist die Vorlage eines Überweisungsscheins notwendig. Weiterhin sind die bereits vorliegenden ärztlichen Unterlagen und Befunde über die erkrankten Personen mitzubringen. Wenn sie der Klärung der Fragestellung dienen, sollten auch Röntgenbilder vorgelegt werden. Weiterhin ist die genaue Adresse des betreuenden Arztes oder Krankenhauses mitzuteilen. Falls eine Schwangerschaft vorliegt, sollte der Mutterpass vorgelegt werden, bei Kindern die gelben Untersuchungshefte. Im Rahmen der Beratung werden Betroffene in der Regel auch bei der Entscheidung unterstützt, wie weit eine Klärung der möglichen genetischen Ursachen überhaupt sinnvoll ist. Natürlich unterliegen die Inhalte des Beratungsgesprächs der ärztlichen Schweigepflicht.