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Tiefbauamt - Häufige Fragen

Fällt der Bau von Schienenwegen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes?

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Wann immer Gleise bzw. Eisenbahntrassen als Teil der Verkehrsinfrastruktur zu planen bzw. zu bauen sind, fällt dies regelmäßig in den Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes. Das deutsche Schienennetz mit seinen über 35.000 km muss dabei mit all seinen Bestandteilen (Schienenweg, Signale, Bahnhöfe, Sicherungstechnik, Zu- und Abfahrten) kontrolliert werden – ebenfalls ein wichtiger Aufgabenbereich für Bauingenieure des Tiefbauamtes. 

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