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Die Oberflächenbehandlung von Straßen ist als eine Maßnahme zur Instandhaltung von Straßen zu verstehen, für die in der Regel das Tiefbauamt zuständig ist. Man wendet die Oberflächenbehandlung meist dann an, wenn die Griffigkeit vermindert ist, Materialverlust durch Abrieb an der Straßenoberfläche auftritt oder aber die Oberflächenstruktur durch Kornausbrüche oder ähnliches beeinträchtigt wird. Auch feine, netzförmige Risse können die Anwendung der Oberflächenbehandlung an Straßen bedingen. Über den Einsatz dieser Maßnahme zur Instandsetzung von Straßen entscheidet normalerweise die jeweilige Tiefbaubehörde.