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Die Regelungen zu den verkaufsoffenen Sonntagen sind Ländersache und werden trotzdem in den einzelnen Ländern ganz ähnlich umgesetzt. So beträgt die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage in Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern inklusive verkaufsoffener Feiertage anlässlich von Messen, Märkten und anderen Veranstaltungen maximal 4 Mal pro Stadt und Jahr. Die Verkaufszeit ist auf 5 Stunden begrenzt und muss spätestens 18 Uhr enden. In Baden–Württemberg sind nur 3 Sonntagsöffnungen pro Jahr erlaubt. Brandenburg erlaubt 6 verkaufsoffene Sonntage jeweils von 13 bis 20 Uhr. In Hessen und Thüringen darf 4 Mal für je 6 Stunden bis 20 Uhr geöffnet werden. Nordrhein-Westfahlen erlauft sogar 10 verkaufsoffene Sonntage von jeweils 5 Stunden bis 18 Uhr. In Berlin können Geschäfte an 8 Sonntagen von 13 bis 20 Uhr öffnen.